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Der pommersch-brandenburgische Gerichtsstreit um die Staatszugehörigkeit von Granow. Teil II
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Im zweiten Teil des Artikels beschäftigt sich der Autor mit den Prozessen aus den Jahren 1510 und 1516, die für den lang andauernden Streit um Granow (Granow bei Arnswalde) entscheidend waren. Am 5. Juli 1510 wurde auf der Sitzung in Granow ein Urteil gefällt, das die Aufteilung des Dorfgebiets in den brandenburgischen und den pommerschen Teil bestätigt hatte. Infolge der durch Kurfürst von Brandenburg eingereichten Appellation kam es aber zu einem weiteren Prozess, in dem die Ansprüche des Pommernherzogs widerlegt wurden. In diesem Teil des Artikels beschreibt der Autor das Gerichtsverfahren, nach dem die Zeugen vorgeladen sowie Richter bestellt wurden. Dargestellt wurde ebenfalls der Fragenbereich, laut dessen die Zeugen verhört wurden. Hinsichtlich des Streitgegenstands weist der Autor auf die Belege hin, die mit der Teilung des Dorfes in den pommerschen und den brandenburgischen Teil im Zusammenhang standen. Außer Zeugenaussagen lieferte die pommersche Seite im Prozess kein anderes Beweismaterial. Die Brandenburger verfügten hingegen über das neumärkische Landbuch Markgraf Ludwigs aus dem Jahre 1337, in dem sich die älteste urkundliche Erwähnung Granows befand. Sie brachten darüber hinaus Urkunden aus den Jahren 1360, 1445, 1470, 1486 sowie 1499–1510 vor, welche von den Markgrafen ausgestellt worden waren. Auf der Sitzung am 23. November 1510 erhielt das Gericht neue Artikel, nach denen die Zeugen der brandenburgischen Seite hatten verhört werden sollen. Das Verhör kam jedoch nicht zustande. Eine wiederholte Zusammenkunft fand im November 1511 im Rathaus in Königsberg statt, wo einige neue Zeugen verhört wurden. Ihre Aussagen, in denen sie das Bestehen der pommersch-brandenburgischen Grenze in Granow bestätigt hatten, erweckten viel Emotion. Aufgrund des überlieferten Quellenmaterials wurde dem Streit erst im Jahre 1516 ein Ende gesetzt, als der Prozess abgeschlossen und das ganze Dorf als neumärkischer Besitz anerkannt worden war. Der Pommernherzog hatte sein Recht auf den von ihm beanspruchten Teil Granows wegen Mangel an Dokumenten nicht behaupten können. Die Grenze zwischen Pommern und der Neumark wurde erst in dem pommerschbrandenburgischen Grenzabkommen vom 5. September 1564 genau festgesetzt und dementsprechend im Gelände gekennzeichnet. Gemäß diesem Abkommen verlief sie an der westlichen Grenze des Dorfgebiets entlang und so ist es über Jahrhunderte hinweg geblieben.
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